Wohnungsnot in Skiorten: Wie Gastro-Saisonniers 2026 noch bezahlbaren Wohnraum finden

Gastronomie
Wohnungsnot in Skiorten: Wie Gastro-Saisonniers 2026 noch bezahlbaren Wohnraum finden

Die Wintersaison 2026/27 wirft ihre Schatten voraus: In Zermatt, Verbier, Davos oder Engelberg laufen die Vorstellungsgespräche für Küche, Service und Housekeeping längst. Für viele Saisonniers ist die entscheidende Frage dabei nicht mehr, wie hoch der Lohn ausfällt, sondern wo sie in den kommenden fünf Monaten überhaupt schlafen. Der Wohnraum in den Schweizer Bergdestinationen ist so knapp wie noch nie, und die Mieten haben ein Niveau erreicht, das mit einem Gastro-Lohn kaum zu stemmen ist. Wer früh plant, die richtigen Fragen stellt und seine Rechte aus dem L-GAV kennt, findet trotzdem eine tragbare Lösung.

Warum der Wohnraum in den Skiorten so knapp geworden ist

Die Lage hat sich in den letzten Jahren dramatisch zugespitzt. In Zermatt kostet selbst eine kleine Wohnung rasch 1'900 Franken pro Monat, und der Engpass hat sich längst auf die Nachbardörfer Täsch und Randa ausgeweitet. In Verbier übernachteten Saisonangestellte zeitweise in Campern auf einem Parkplatz in Le Châble, weil sie schlicht nichts fanden. In Andermatt weichen Mitarbeitende bis nach Altdorf und Schattdorf aus, rund 40 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt.

Dahinter stecken mehrere Entwicklungen gleichzeitig:

  • Kurzzeitvermietung schlägt Dauermiete. Wohnungen, die früher an Einheimische und Saisonniers vermietet wurden, bringen als Ferienwohnung ein Mehrfaches ein.
  • Personalhäuser verschwinden. Ältere Personalunterkünfte wurden umgenutzt oder abgerissen, neue entstehen nur langsam.
  • Bauland ist knapp. Zweitwohnungsgesetz, Zonenpläne und Topografie begrenzen den Neubau in den Bergtälern stark.
  • Winterliche Doppelbelastung. Genau dann, wenn am meisten Personal gebraucht wird, ist die touristische Nachfrage nach jedem verfügbaren Bett am höchsten.

Dass dies kein Randthema ist, zeigt eine im September 2026 veröffentlichte Studie der Universität Lausanne im Auftrag des Bundesamts für Wohnungswesen. Untersucht wurden Adelboden, Leysin, Saas-Fee und Villars-sur-Ollon, befragt wurden über 80 Saisonarbeitende. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine bezahlbare Unterkunft hat für Saisonniers oberste Priorität, und geeigneter Wohnraum entscheidet mit darüber, ob eine Destination überhaupt genügend Personal findet.

Das Personalzimmer gehört in die Lohnverhandlung

Die wichtigste Erkenntnis für Ihre Stellensuche: Ein Betrieb, der ein Zimmer stellt, ist unter dem Strich oft deutlich mehr wert als einer, der hundert Franken mehr Lohn bietet. Klären Sie die Unterkunft deshalb im ersten Gespräch, nicht erst beim Vertragsabschluss. Fragen Sie konkret nach:

  • Einzelzimmer oder Mehrbettzimmer? Eigene Dusche und eigenes WC oder geteilt?
  • Gibt es eine Kochgelegenheit, Waschmaschine, WLAN, Skidepot?
  • Wie weit ist die Unterkunft vom Betrieb entfernt, und ist sie im Winter zu Fuss erreichbar?
  • Können Sie das Zimmer auch an freien Tagen und in den Ferien nutzen?
  • Wie hoch ist der monatliche Abzug für Unterkunft und Verpflegung, und was ist darin enthalten?

Lassen Sie sich Fotos oder eine Videobesichtigung zeigen und halten Sie die Zusage schriftlich fest. Eine Formulierung wie «Unterkunft nach Verfügbarkeit» im Vertrag ist kein Versprechen, sondern ein Risiko. Denken Sie ausserdem an das Saisonende: Ohne andere Abrede endet das Pensionsverhältnis mit dem Arbeitsverhältnis. Wenn Sie am letzten Arbeitstag noch bleiben möchten, vereinbaren Sie das vorher.

Was der L-GAV bei Unterkunft und Verpflegung vorschreibt

Artikel 29 des Landes-Gesamtarbeitsvertrags regelt, was Ihre Firma für Kost und Logis verrechnen darf. Liegt keine schriftliche Vereinbarung vor, gelten die Mindestansätze der Eidgenössischen Steuerverwaltung für tatsächlich bezogene Leistungen:

  • Unterkunft: 11.50 Franken pro Tag, also 345 Franken pro Monat
  • Volle Verpflegung: 21.50 Franken pro Tag, also 645 Franken pro Monat
  • Unterkunft und volle Verpflegung zusammen: 33 Franken pro Tag, also 990 Franken pro Monat

Drei Punkte werden dabei häufig übersehen. Erstens: Bei Mehrfachbelegung eines Zimmers sind in der Regel tiefere Ansätze zu verrechnen. Ein Bett in einem Vierbettzimmer darf nicht gleich viel kosten wie ein Einzelzimmer mit eigenem Bad. Zweitens: Verrechnet werden dürfen grundsätzlich nur effektiv bezogene Leistungen. Sind Sie in den Ferien, krank oder verunfallt, müssen auch pauschale Abzüge gekürzt werden. Drittens: Für abweichende Vereinbarungen braucht es die Schriftform, sonst gelten die Mindestansätze.

Rechnen Sie das für Ihre Situation durch. Der L-GAV-Mindestlohn für Mitarbeitende ohne Berufslehre liegt gemäss Merkblatt für 2026 bei 4'635 Franken brutto bei einer 42-Stunden-Woche, dazu kommt der 13. Monatslohn. Werden davon 990 Franken für Kost und Logis abgezogen, bleiben brutto rund 3'645 Franken, von denen noch die Sozialabzüge weggehen. Ein Studio in Zermatt, Verbier oder Engelberg für 1'500 Franken und mehr ist damit rechnerisch kaum tragbar. Genau deshalb ist das Personalzimmer für die meisten Saisonniers die realistischste Option.

Plan B: im Tal wohnen und pendeln

Wenn im Skiort nichts zu finden ist, lohnt sich der Blick ins Tal. Die Preisunterschiede sind erheblich: Ein Paar, das in Verbier erfolglos suchte, fand in Vercorin eine Wohnung für 900 Franken pro Monat, also zu einem Preis, für den in Verbier ein Bett im Mehrbettzimmer zu haben gewesen wäre. Ähnliche Muster gibt es im Wallis, im Urnerland und in Graubünden.

Vor der Zusage sollten Sie allerdings ehrlich durchrechnen:

  • Fahrzeit und Fahrplan. Kommen Sie nach dem Spätdienst um 23 Uhr überhaupt noch nach Hause? Die letzte Bahn oder der letzte Bus entscheidet.
  • Kosten. Ein regionales Abo, Benzin, Parkplatz und Winterreifen fressen einen Teil der Ersparnis wieder auf. Fragen Sie, ob Ihre Firma ein Abo mitfinanziert.
  • Winterrisiko. Strassensperrungen und Lawinengefahr sind in manchen Tälern real. Klären Sie, was gilt, wenn Sie deswegen nicht zur Arbeit kommen.
  • Erholung. Zwei Stunden Pendeln nach einem Zwölf-Stunden-Tag halten wenige eine ganze Saison durch.

So gehen Sie bei der Suche konkret vor

Die besten Zimmer sind im Frühsommer vergeben, nicht im November. Wer für den Winter sucht, sollte ab Juni aktiv sein. Bewährt haben sich diese Wege:

  • Über den Betrieb. Fragen Sie die Personalverantwortlichen nach Kontakten, auch wenn der Betrieb selbst keine Zimmer hat. Viele kennen private Vermieter im Dorf.
  • Bergbahnen und Grossbetriebe. Einzelne Unternehmen bauen eigene Personalwohnungen. So haben etwa die Zermatt Bergbahnen ein früheres Verwaltungsgebäude in 15 Personalwohnungen umgebaut.
  • Lokale Kanäle. Gemeindeblatt, Anschlagbrett im Dorfladen und regionale Facebook- oder WhatsApp-Gruppen für Saisonniers bringen oft mehr als grosse Immobilienportale.
  • Gemeinsam mieten. Zu zweit oder zu dritt ist eine Dreizimmerwohnung realistisch, die allein unbezahlbar wäre. Klären Sie Untermiete und Haftung schriftlich.
  • Vorsicht vor Betrug. Zahlen Sie nie eine Kaution, bevor Sie die Wohnung oder das Zimmer gesehen und einen unterschriebenen Vertrag haben. Inserate mit Traumpreisen und Zahlungsaufforderung per Bargeldtransfer sind praktisch immer eine Falle.

Fazit: Die Unterkunft ist Teil des Angebots, nicht ein Detail

Die Wohnungsnot in den Skiorten wird sich bis zur Saison 2026/27 nicht auflösen. Gemeinden und Betriebe reagieren zwar, etwa mit Auflagen für Personalwohnungen bei Hotelneubauten in Zermatt, doch solche Projekte brauchen Jahre. Für Sie als Saisonnier heisst das: Behandeln Sie die Unterkunft als festen Bestandteil Ihres Angebots, verlangen Sie klare schriftliche Zusagen und prüfen Sie die Abzüge auf der ersten Lohnabrechnung genau. Wer das tut, verhandelt am Ende nicht über hundert Franken Lohn, sondern über tausend Franken Lebensqualität.

Aktuelle Saisonstellen in der Gastronomie und Hotellerie, viele davon mit Personalzimmer, finden Sie auf workerjobs.ch. Filtern Sie nach Region und fragen Sie im ersten Gespräch nach der Unterkunft.