Wintersaison 2026: Jobs, Unterkunft und Abzüge für Saisonniers

Gastronomie Publiziert Februar 4

Der Schnee glitzert, die Terrassen sind voll, und der Après-Ski-Bass wummert. Die aktuelle Wintersaison 2026 ist in den Schweizer Alpen in vollem Gange. Für Touristen ist es das Paradies, für zehntausende Saisonniers ist es der Arbeitsplatz. Ob in der Küche, an der Rezeption, am Skilift oder in der Skischule: Ohne die flinken Hände aus dem In- und Ausland stünde der Tourismus still.

Doch das Leben als Saisonnier ist ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite stehen das Abenteuer, die Berge und oft gute Trinkgelder. Auf der anderen Seite warten lange Arbeitstage, teure Lebenshaltungskosten und eine Lohnabrechnung, die für Neulinge oft Fragen aufwirft. Wir werfen nun einen realistischen Blick auf die aktuelle und aber auch die kommende Saison: Was verdienen Sie, wo schlafen Sie, und was bleibt am Ende wirklich auf dem Konto?

Die Joblage: Ein Markt für Arbeitnehmer

Auch in diesem Winter gilt: Personal ist Mangelware. Egal ob in den Luxusorten wie St. Moritz und Gstaad oder in den familiären Skigebieten im Berner Oberland – Küchenchefs und Hoteliers suchen händeringend nach Fachkräften und motivierten Hilfskräften.

Das ist Ihre Chance. Wer flexibel ist und anpacken kann, kann sich den Arbeitgeber oft aussuchen. Die Löhne orientieren sich am L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag), liegen aber aufgrund des Mangels oft darüber. Ein gelernter Koch oder eine erfahrene Servicefachkraft kann in Top-Destinationen mittlerweile Forderungen stellen, die vor fünf Jahren noch undenkbar waren. Wichtig: Achten Sie darauf, dass der 13. Monatslohn und die Ferienentschädigung (bei Stundenlohn) korrekt ausgewiesen sind.

Das Gold der Alpen: Die Unterkunft

Das grösste Problem der Saison 2025/26 (und daran wird sich auch im kommenden Jahr nichts ändern) ist nicht der Lohn, sondern das Wohnen. In Orten wie Zermatt, Verbier oder Engelberg ist der Wohnungsmarkt für Einheimische und Saisonniers quasi ausgetrocknet oder unbezahlbar. Eine eigene Studio-Wohnung kostet schnell CHF 1'500.– und mehr.

Deshalb ist die Frage nach dem "Personalzimmer" im Vorstellungsgespräch oft wichtiger als hundert Franken mehr Lohn. Viele Hotels und Restaurants bieten ihren Mitarbeitenden Unterkünfte an. Hier greift der Begriff Naturallohn. Der Arbeitgeber stellt Ihnen Zimmer und Verpflegung zur Verfügung und zieht dafür einen Betrag direkt vom Bruttolohn ab.

Wichtig zu wissen: Diese Abzüge sind nicht willkürlich! Der L-GAV legt Höchstsätze fest.

  • Für ein Einzelzimmer darf der Arbeitgeber 2026 maximal CHF 609.– pro Monat abziehen (Stand L-GAV 2026).
  • Für Verpflegung (Frühstück, Mittag, Abendessen) werden pauschal maximal CHF 33.– pro Tag berechnet.

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag: Wird Ihnen ein einfaches Doppelzimmer zum Preis einer Luxussuite berechnet? Das ist illegal. Ist die Unterkunft hingegen inklusive oder sehr günstig, ist das faktisch eine massive Lohnerhöhung.

Der "Netto-Schock": Abzüge verstehen

Viele Saisonniers, besonders jene aus dem EU-Raum, sind beim ersten Lohnzettel überrascht. Der Bruttolohn sah so gut aus – wo ist das Geld hin? Neben den Abzügen für Kost & Logis (siehe oben) greift der Schweizer Sozialstaat zu.

  1. Quellensteuer: Ausländische Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung (C) zahlen die Steuern direkt vom Lohn. Der Arbeitgeber behält diese ein und liefert sie an den Kanton ab. Die Höhe variiert je nach Kanton (im Wallis anders als in Graubünden).
  2. Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV): Hier gehen pauschal ca. 5,3 % vom Bruttolohn weg – für die Altersvorsorge und Arbeitslosenversicherung.
  3. Pensionskasse (BVG): Ab einem gewissen Einkommen und einer Anstellungsdauer von mehr als 3 Monaten zahlen Sie auch in die "2. Säule" ein. Das ist Geld, das Ihnen gehört (Sparbuch fürs Alter), aber es fehlt erst einmal auf dem Konto.
  4. Krankenkasse: Wer in der Schweiz arbeitet, muss hier krankenversichert sein. Saisonniers können oft günstige Kollektivverträge über den Arbeitgeber abschliessen, müssen diese Prämien aber bezahlen.

Das Fazit: Rechnen lohnt sich

Saisonarbeit in der Schweiz ist finanziell attraktiv, wenn man richtig kalkuliert. Ein Bruttolohn von CHF 4'500.– kann nach Abzügen von Steuern, Sozialabgaben, Zimmer und Essen auf CHF 2'500.– Auszahlungsbetrag schmelzen. Aber: Von diesen 2'500 Franken müssen Sie keine Miete mehr zahlen und oft auch keine Lebensmittel mehr kaufen. Es ist "Taschengeld".

Wer sparsam lebt, kann in einer Wintersaison in der Schweiz 10'000 bis 15'000 Franken auf die Seite legen. Hinzu kommt der unbezahlbare Vorteil: In der Freizeit sind Sie dort, wo andere teuer Urlaub machen. Der Skipass ist oft als "Fringe Benefit" inklusive. Die Wintersaison ist hart, aber für rechenbegabte Abenteurer eine der lohnendsten Erfahrungen überhaupt.