In den kommenden Jahren wechseln in der Schweiz Tausende von Handwerksbetrieben die Besitzerin oder den Besitzer – und bei einem grossen Teil davon ist die Nachfolge noch offen. Wer heute einen eidgenössischen Fachausweis oder ein Meisterdiplom in der Tasche hat, trifft damit auf eine Ausgangslage, die es so seit Jahrzehnten nicht mehr gab: Statt bei null zu starten, können Sie einen eingespielten Betrieb mit Kundenstamm, Team und gefülltem Auftragsbuch übernehmen. Dieser Beitrag zeigt, warum die Nachfolgewelle gerade jetzt rollt, worauf Sie bei Bewertung, Finanzierung und Recht achten müssen – und wie ein realistischer Fahrplan zur eigenen Firma aussieht.
Die Babyboomer-Welle trifft das Schweizer Handwerk
Rund 99 Prozent aller Schweizer Firmen sind KMU, und im Handwerk dominieren Kleinbetriebe mit drei bis dreissig Mitarbeitenden. Viele dieser Firmen wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren von Personen gegründet, die nun ins AHV-Alter kommen. Schätzungen von Wirtschaftsverbänden und Beratungsfirmen gehen davon aus, dass in der Schweiz jedes Jahr im tiefen fünfstelligen Bereich Firmen vor einer Nachfolgeregelung stehen und dass bei etwa einem Viertel bis einem Drittel davon noch keine Lösung gefunden ist. Diese Zahlen sind Näherungswerte – eine offizielle Statistik dazu gibt es nicht.
Gleichzeitig sinkt die Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten. Die familieninterne Nachfolge, früher der Normalfall, ist heute klar in der Minderheit: Die Kinder haben studiert, arbeiten in einer anderen Branche oder wollen die finanzielle Verantwortung nicht tragen. Dazu kommt der bekannte Fachkräftemangel in Berufen wie Sanitär, Heizung, Elektro, Schreinerei, Metallbau, Gebäudehülle und Coiffure. Für Sie als gut ausgebildete Fachperson heisst das: Sie sind in einer starken Verhandlungsposition, weil es mehr abgabewillige Betriebe als übernahmefähige Meister gibt.
Warum eine Übernahme meist besser ist als eine Neugründung
Eine Neugründung im Handwerk bedeutet: Kundschaft aufbauen, Personal suchen, Lieferantenkonditionen aushandeln, Fahrzeuge und Maschinen beschaffen, Referenzen sammeln. Zwei bis vier magere Jahre sind eher die Regel als die Ausnahme. Bei einer Übernahme kaufen Sie genau das ein, was Zeit kostet:
- Einen bestehenden Kundenstamm mit Serviceverträgen, Wiederholungsaufträgen und Beziehungen zu Architekturbüros, Verwaltungen und Generalunternehmen.
- Ein eingearbeitetes Team inklusive Lernenden – im heutigen Arbeitsmarkt oft der wertvollste Teil des Kaufobjekts.
- Cashflow ab dem ersten Tag, was die Finanzierung überhaupt erst tragbar macht.
- Infrastruktur und Bewilligungen: Werkstatt, Fahrzeugpark, Maschinen, allenfalls Konzessionen wie die eidgenössische Installationsbewilligung im Elektrobereich.
Der Preis dafür ist Verantwortung ab Tag eins. Sie führen sofort Personal, tragen Lohnkosten und haften für laufende Projekte. Wer direkt nach der Lehre übernimmt, ist meist überfordert; ideal sind einige Jahre als Vorarbeiter, Bauführer oder Betriebsleiter plus die höhere Berufsbildung.
Was ein Handwerksbetrieb wirklich wert ist
Der häufigste Streitpunkt bei Übernahmen ist der Preis. Viele Inhaberinnen und Inhaber verwechseln Lebenswerk mit Marktwert. In der Praxis wird oft mit der sogenannten Praktikerformel gerechnet: Der Ertragswert wird doppelt, der Substanzwert einfach gewichtet und die Summe durch drei geteilt. Der Ertragswert basiert auf dem bereinigten Gewinn der letzten drei bis fünf Jahre, kapitalisiert mit einem Satz von rund 9 bis 13 Prozent – je kleiner und personenabhängiger der Betrieb, desto höher der Satz.
Entscheidend ist die Bereinigung: Rechnen Sie einen marktüblichen Unternehmerlohn ein (für eine Betriebsleitung im Handwerk realistischerweise etwa CHF 100'000 bis 130'000 pro Jahr), streichen Sie private Aufwendungen, Einmaleffekte und stille Reserven. Prüfen Sie zudem, wie stark der Umsatz an der Person des Verkäufers hängt. Wenn 60 Prozent der Aufträge über dessen persönliches Netzwerk kommen, ist der Goodwill deutlich weniger wert. Kleine Handwerksbetriebe wechseln je nach Grösse, Region und Substanz typischerweise für Beträge zwischen rund CHF 150'000 und mehreren Millionen Franken die Hand – die Bandbreite ist enorm, ein unabhängiges Bewertungsgutachten daher gut investiertes Geld.
Finanzierung: Eigenmittel, Bürgschaft und Verkäuferdarlehen
Banken erwarten bei einer Nachfolgefinanzierung in der Regel 20 bis 30 Prozent Eigenmittel. Diese müssen nicht ausschliesslich aus Ihrem Sparkonto stammen. Typisch ist ein Mix:
- Bankkredit – oft der grösste Block, abgesichert über Betriebsmittel, Maschinen oder Immobilien.
- Bürgschaftsgenossenschaften: Die vier regionalen, vom Bund unterstützten Genossenschaften verbürgen Bankkredite an KMU bis maximal CHF 1 Mio. Das ist oft der Schlüssel, wenn Sicherheiten fehlen.
- Verkäuferdarlehen: Der abtretende Inhaber stundet 20 bis 40 Prozent des Kaufpreises über mehrere Jahre. Das senkt Ihren Kapitalbedarf und signalisiert der Bank, dass der Verkäufer selbst an die Zukunft des Betriebs glaubt.
- Kantonale Förderinstrumente und branchennahe Investoren, ergänzend in einzelnen Kantonen verfügbar.
Kapital aus der zweiten Säule dürfen Sie bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit grundsätzlich vorbeziehen. Prüfen Sie das aber nüchtern: Sie verlieren Vorsorgeschutz und lösen eine Kapitalauszahlungssteuer aus. Rechnen Sie in jedem Fall mit einem Businessplan, der eine Amortisation über fünf bis acht Jahre zeigt – ohne diesen Nachweis wird kaum eine Bank einsteigen.
Recht, Steuern und die Vorsorge des Verkäufers
Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften kaufen Sie in der Regel die Aktiven und Passiven einzeln (Asset Deal), bei einer AG oder GmbH die Anteile (Share Deal). Der Unterschied ist steuerlich gravierend. Beim Share Deal gilt der Gewinn für den Verkäufer meist als steuerfreier privater Kapitalgewinn – aber Achtung vor der indirekten Teilliquidation: Wenn Sie den Kaufpreis innert fünf Jahren aus nicht betriebsnotwendiger Substanz der übernommenen Firma finanzieren, kann der Verkäufer nachträglich besteuert werden. Eine entsprechende Klausel im Vertrag ist Standard.
Beim Asset Deal versteuert der Verkäufer einen Liquidationsgewinn; ab Alter 55 gilt eine privilegierte Besteuerung. Da die AHV-Beiträge Selbstständigerwerbender auf dem Erwerbseinkommen berechnet werden, hat der Verkaufszeitpunkt für ihn spürbare Folgen – Verständnis dafür hilft Ihnen in der Verhandlung. Wichtig für Sie: Bei einer Übernahme des Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse nach Art. 333 OR automatisch mit über, inklusive Ferienguthaben und Dienstjahren. Klären Sie ausserdem GAV-Unterstellung (im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe die Regel), Mietvertrag der Werkstatt, laufende Garantien und offene Gewährleistungen. Kantonale Unterschiede bei Handänderungs- und Gewinnsteuern können ebenfalls mehrere Zehntausend Franken ausmachen – etwa zwischen Zug, Zürich und Bern.
Der Übergabeprozess: Rechnen Sie mit zwei bis fünf Jahren
Eine seriöse Nachfolge ist kein Handschlag im Frühling und Schlüsselübergabe im Herbst. Bewährt hat sich dieser Ablauf: Kontaktaufnahme und gegenseitiges Kennenlernen, Absichtserklärung mit Exklusivität, Due Diligence (Buchhaltung der letzten fünf Jahre, Auftragsbestand, Debitoren, Verträge, Maschinenzustand), Bewertung, Finanzierungszusage, Kaufvertrag, Vollzug und schliesslich eine Begleitphase des Verkäufers von sechs bis achtzehn Monaten.
Diese Begleitphase entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg. Definieren Sie schriftlich, wer ab wann welche Entscheidungen trifft – nichts verunsichert ein Team mehr als zwei Chefs. Kommunizieren Sie die Übergabe früh und aktiv gegenüber Mitarbeitenden, Stammkunden und Lieferanten. Und planen Sie Liquiditätsreserven für die ersten zwölf Monate ein: Erfahrungsgemäss springen einzelne Kunden ab, während gleichzeitig die Amortisation zu laufen beginnt.
Fazit: Der Einstieg beginnt mit dem Netzwerk
Die meisten Handwerksbetriebe werden nie öffentlich ausgeschrieben. Übernahmegelegenheiten finden sich über Branchen- und Berufsverbände, kantonale Gewerbeverbände, Treuhänder, die lokale Bank, spezialisierte Nachfolgeplattformen – und sehr oft über den eigenen Arbeitgeber. Wenn Sie heute als Vorarbeiter oder Betriebsleiter angestellt sind, ist das Gespräch mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef über deren Zukunftspläne der naheliegendste erste Schritt.
Bereiten Sie parallel die Grundlagen vor: höhere Berufsbildung abschliessen, Führungserfahrung sammeln, Eigenkapital aufbauen und ein sauberes Bewerbungsdossier sowie einen ersten Businessplan bereithalten. Wer 2026 vorbereitet ist, hat im Schweizer Handwerk selten so gute Karten gehabt wie jetzt. Stöbern Sie auf workerjobs.ch nach Stellen als Betriebsleiter, Vorarbeiter oder Projektleiter – genau dort beginnen die meisten Wege in die eigene Firma.