Unfall auf der Baustelle: SUVA, NBU und Lohnfortzahlung erklärt

Bau Publiziert April 14
Unfall auf der Baustelle: SUVA, NBU und Lohnfortzahlung erklärt

Auf der Baustelle lauern viele Gefahren. Ein Sturz vom Gerüst, ein Schlag mit dem Hammer, ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit – solche Unfälle können jeden treffen. Doch zum Glück gibt es in der Schweiz ein gut organisiertes Versicherungssystem, das Sie schützt. In diesem Artikel erklären wir, wie SUVA, NBU und Lohnfortzahlung funktionieren, welche Unterschiede es gibt und was Sie unmittelbar nach einem Unfall tun sollten.

Was ist SUVA und wer ist versichert?

Die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) ist eine staatliche Unfallversicherung, die in der Schweiz für fast alle Arbeitnehmenden zuständig ist – und das gilt auch für Baustellen. Die SUVA wird durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt und schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Wenn Sie als Handwerker, Bauarbeiter oder Angestellter auf einer Baustelle tätig sind, sind Sie in der Regel automatisch bei der SUVA versichert. Ihr Arbeitgeber zahlt die Prämien – Sie müssen sich also selbst nicht darum kümmern. Diese Versicherung greift, sobald ein Unfall in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit eintritt.

Wichtig: Die Versicherung gilt auch für den Arbeitsweg – also die Fahrt von zu Hause zur Baustelle und zurück. Damit sind Sie rundum geschützt, ob Sie gerade arbeiten oder unterwegs sind.

BU oder NBU: Was ist der Unterschied?

Nach einem Unfall hört man schnell von BU und NBU. Diese Abkürzungen sind entscheidend für Ihre Entschädigung. Hier ist die klare Unterscheidung:

  • BU (Berufsunfall): Das ist ein Unfall, der während der Arbeit oder auf dem Weg zur/von der Arbeit passiert. Ein Sturz vom Gerüst auf der Baustelle ist ein klassischer Berufsunfall. Die SUVA zahlt hier die volle Entschädigung nach UVG.
  • NBU (Nichtberufsunfall): Das ist ein Unfall, der ausserhalb der Arbeit passiert – zum Beispiel beim Sport am Wochenende oder bei einem privaten Verkehrsunfall. Hier zahlt nicht die SUVA, sondern Ihre private Krankenkasse (und deren Taggeld ist meist tiefer).

Diese Unterscheidung ist für Sie wichtig, weil die SUVA (BU) deutlich bessere Leistungen bietet als die private Unfallversicherung (NBU). Wenn Sie einen Unfall auf der Baustelle erleiden, versuchen Sie daher, dies zu dokumentieren und zu zeigen, dass es sich um einen Berufsunfall handelt.

Lohnfortzahlung: Was bekommen Sie?

Einer der wichtigsten Fragen nach einem Unfall ist: Bekomme ich trotzdem Lohn? Die Antwort lautet ja – und das funktioniert so:

Während der Arbeitsunfähigkeit (also der Zeit, in der Sie nicht arbeiten können, weil Sie verletzt sind), zahlt die SUVA Ihnen ein sogenanntes Taggeld. Dieses beträgt in der Regel 80% Ihres durchschnittlichen Lohns. Das heisst: Wenn Sie normalerweise 100 Franken pro Tag verdienen, bekommen Sie 80 Franken Taggeld von der SUVA.

Wichtig: Viele Arbeitgeber haben zudem in ihren Verträgen oder im Kollektivvertrag eine Lohnfortzahlung vereinbart. Das bedeutet, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber zusätzlich einen Teil des Lohns weiterbekommen – oder sogar den vollen Lohn. Diese Regelungen unterscheiden sich je nach Firma und Kanton. Es lohnt sich, Ihren Arbeitsvertrag oder den Kollektivvertrag zu überprüfen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zwei Wochen, kann die SUVA auch eine Rente zahlen, wenn Sie bleibende Schäden davontragen. Diese wird berechnet nach der sogenannten Berner Skala und richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

Was tun Sie unmittelbar nach einem Unfall auf der Baustelle?

Ein Unfall ist ein Schock – aber es gibt wichtige Schritte, die Sie sofort ergreifen sollten:

  • Melden Sie den Unfall dem Arbeitgeber oder Bauleiter. Tun Sie dies möglichst sofort, spätestens aber am selben Tag. Dokumentieren Sie den Unfall schriftlich – wer, wann, wo, wie.
  • Suchen Sie ärztliche Hilfe. Gehen Sie zum Arzt oder ins Spital. Dies ist nicht nur für Ihre Gesundheit wichtig, sondern auch als Beweis für die Versicherung.
  • Sammeln Sie Zeugen. Wenn Kollegen den Unfall gesehen haben, notieren Sie ihre Namen. Sie können später wichtig sein.
  • Fotobeweise sichern. Wenn möglich und sicher, fotografieren Sie den Unfallort oder die beschädigte Ausrüstung.
  • Halten Sie alle Unterlagen. Speichern Sie Arztrechnungen, Quittungen, Berichte und Korrespondenz.
  • Melden Sie der SUVA. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, den Unfall innerhalb von drei Tagen der SUVA zu melden. Sie können dies aber auch selbst überprüfen oder ansprechen.

Diese Schritte schützen Ihre Rechte und stellen sicher, dass die SUVA alle wichtigen Informationen hat.

Ihre Rechte nach einem Arbeitsunfall

Nach einem Unfall haben Sie klare Rechte, die im UVG (Unfallversicherungsgesetz) festgehalten sind:

  • Recht auf kostenlose ärztliche Behandlung (bis zu einem bestimmten Umfang)
  • Recht auf Taggeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind
  • Recht auf Rehabilitation und Umschulung, wenn Sie nicht mehr Ihren alten Beruf ausüben können
  • Recht auf Rente, wenn bleibende Schäden entstehen
  • Recht auf Todesfallleistungen für Angehörige (in schweren Fällen)

Wichtig: Sie dürfen nicht benachteiligt werden, weil Sie einen Unfall hatten. Arbeitgeber dürfen Sie nicht entlassen oder schlechter behandeln, nur weil Sie Leistungen von der SUVA beanspruchen.

Rückkehr zur Arbeit: Stufenweise und sicher

Nach einer Verletzung oder Krankheit wollen viele wieder schnell zur Arbeit zurück – das ist verständlich. Aber Vorsicht: Eine zu schnelle Rückkehr kann zu neuen Verletzungen führen. Die SUVA unterstützt daher oft ein stufenweises Rückkehrprogramm.

Das heisst: Sie arbeiten zunächst weniger Stunden oder mit leichteren Aufgaben, und steigern dies nach und nach. Arbeiten Sie beispielsweise auf der Baustelle mit Blei oder in der Höhe, können Sie mit leichteren Tätigkeiten anfangen. Ihr Arbeitgeber und der Arzt müssen diesen Plan abstimmen. Die SUVA zahlt währenddessen das Taggeld für die Stunden, die Sie nicht arbeiten.

Sprechen Sie offen mit Ihrem Arbeitgeber und dem Arzt über Ihre Grenzen. Es ist besser, ehrlich zu sein, als eine Neuverletzte zu riskieren.

Abschluss: Sicherheit und Wissen schützen Sie

Ein Unfall auf der Baustelle ist keine Schande – es passiert in einem riskanten Beruf. Dank SUVA, Lohnfortzahlung und NBU/BU-Unterscheidung sind Sie aber gut geschützt. Der Schlüssel ist, schnell zu handeln, den Unfall zu melden und alle Unterlagen zu bewahren.

Kennen Sie Ihren Arbeitsvertrag, verstehen Sie die Unterschiede zwischen BU und NBU, und wissen Sie, welche Rechte Sie haben. So sind Sie für den Ernstfall vorbereitet – und können sich auf Ihre Genesung konzentrieren.

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie die SUVA direkt oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder die Personalverantwortlichen. Sie sind da, um Ihnen zu helfen.