Temporärarbeit in der Schweiz: Chancen, Rechte und was Sie wissen müssen

Handwerk / Lager / Transport/ Hauswartung Publiziert November 26

Der Begriff "Temporärarbeit" löst bei vielen Arbeitnehmern gemischte Gefühle aus. Oft schwingt die Sorge vor Unsicherheit, schlechterer Bezahlung oder einem Status als Mitarbeiter zweiter Klasse mit. Doch dieses Bild ist – zumindest in der Schweiz – längst überholt. Der Schweizer Arbeitsmarkt für Temporärkräfte ist einer der am besten regulierten und fairsten in ganz Europa. Für viele Fachkräfte und Quereinsteiger ist die temporäre Anstellung heute keine Notlösung mehr, sondern eine bewusste strategische Entscheidung, um den Fuss in die Tür von Wunschunternehmen zu bekommen oder flexible Lebensphasen zu finanzieren.

Wer verstehen will, warum dieses Modell in der Schweiz so erfolgreich ist, muss einen Blick hinter die Kulissen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der realen Marktchancen werfen.

Das Sprungbrett in die Festanstellung

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Temporärarbeit eine Sackgasse ist. Die Statistiken des Branchenverbandes swissstaffing zeichnen ein anderes Bild: Ein Grossteil der Temporäreinsätze mündet früher oder später in einer Festanstellung. Man kann das Modell als eine Art verlängerte Probezeit betrachten – das sogenannte "Try and Hire".

Sowohl für Sie als Arbeitnehmer als auch für den Einsatzbetrieb bietet dies enorme Vorteile. Sie lernen die Firmenkultur, die Kollegen und die täglichen Aufgaben kennen, ohne sich sofort langfristig binden zu müssen. Passt es menschlich? Sind die Aufgaben wie versprochen? Wenn ja, ist die Übernahme oft nur eine Formsache. Wenn nein, können Sie den Einsatz relativ kurzfristig beenden und weiterziehen, ohne dass es im Lebenslauf als "Scheitern" wahrgenommen wird. Gerade für Berufseinsteiger, Rückkehrer nach einer Pause oder Quereinsteiger ist dies oft der einfachste Weg, um Lücken im Lebenslauf zu vermeiden und wertvolle Praxiserfahrung in verschiedenen Branchen zu sammeln.

Das Sicherheitsnetz: Der GAV Personalverleih

Was die Schweiz von vielen anderen Ländern unterscheidet, ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih. Dieses umfassende Regelwerk sorgt dafür, dass Temporärkräfte nicht ausgebeutet werden können. Der GAV ist allgemeinverbindlich und regelt Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Sozialleistungen.

Ein entscheidender Punkt ist die Lohngleichheit. Temporärarbeitende dürfen nicht schlechter entlohnt werden als festangestellte Mitarbeiter in vergleichbaren Positionen im gleichen Einsatzbetrieb. Oft ist der Stundenlohn sogar höher. Das liegt daran, dass Ferien- und Feiertagsentschädigungen sowie der Anteil für den 13. Monatslohn direkt in den Stundenlohn eingerechnet und fortlaufend ausbezahlt werden. Das sorgt für eine hohe Liquidität, erfordert aber auch Disziplin, da man für arbeitsfreie Tage (Ferien) Rücklagen bilden muss.

Sozialversicherungen und Vorsorge: Kein Grund zur Sorge

Eine häufige Angst betrifft die Lücken in der Altersvorsorge. Doch auch hier greifen strenge Schweizer Gesetze. Als Temporärkraft sind Sie ab der ersten Stunde obligatorisch gegen Unfall versichert (BU/NBU). Auch die Beiträge an die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV und ALV (Arbeitslosenversicherung) werden vom ersten Franken an abgerechnet.

Besonders wichtig ist die berufliche Vorsorge (Pensionskasse / 2. Säule). Während bei Festanstellungen oft Eintrittsschwellen gelten, sind Sie im GAV Personalverleih ebenfalls gut abgesichert. Die Pensionskassenlösung für Temporäre ist oft flexibler gestaltet, um den wechselnden Einsätzen Rechnung zu tragen. Sie sammeln also auch während temporärer Phasen kontinuierlich Alterskapital an.

Ein Schweizer Unikum: Der Weiterbildungsfonds "temptraining"

Eines der stärksten Argumente für die Temporärarbeit in der Schweiz ist der Weiterbildungsfonds temptraining. Da Temporärbüros oft nicht die gleichen internen Weiterbildungsprogramme bieten können wie Grosskonzerne, wurde dieser Fonds geschaffen.

Das Prinzip ist simpel und genial: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen kleine Beiträge in diesen Fonds ein. Wer eine gewisse Anzahl an Stunden temporär gearbeitet hat, erwirbt einen Anspruch auf subventionierte Weiterbildung. Das kann vom Staplerkurs über den Sprachkurs bis hin zu teuren Management-Lehrgängen reichen. Der Fonds übernimmt Kurskosten und entschädigt oft sogar den Lohnausfall während der Kurszeit. Für Arbeitnehmer, die ihren Marktwert steigern wollen, ist dies ein geldwerter Vorteil, den man in vielen Festanstellungen vergeblich sucht.

Kündigungsfristen und Flexibilität

Natürlich bringt die Temporärarbeit auch Unsicherheiten mit sich, insbesondere bei der Kündigungsfrist. Diese ist gestaffelt: In den ersten drei Monaten kann das Arbeitsverhältnis oft mit einer Frist von nur zwei Tagen aufgelöst werden. Das bietet maximale Flexibilität, bedeutet aber auch weniger Planungssicherheit. Je länger der Einsatz dauert, desto länger werden die Fristen, bis sie sich denen einer Festanstellung angleichen.

Fazit: Eine Karriere-Option mit Netz und doppeltem Boden

Temporärarbeit in der Schweiz ist weit entfernt vom Image des "Prekariats". Dank dem GAV Personalverleih, fairen Löhnen und dem Zugang zu Weiterbildung ist es eine vollwertige und sichere Form der Erwerbstätigkeit. Wer Flexibilität schätzt, verschiedene Branchen kennenlernen möchte oder den schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt sucht, findet hier exzellente Bedingungen vor. Wichtig ist lediglich, sich einen renommierten Personaldienstleister als Partner zu suchen, der Mitglied im Branchenverband swissstaffing ist – so sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.