
Der Begriff "Temporärarbeit" löst bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im ersten Moment Skepsis aus. Zu oft hört man Geschichten aus dem Ausland von unsicheren Verträgen, Lohndumping und mangelnder Absicherung. Es ist verständlich, dass man sich Sorgen um seine berufliche Sicherheit macht. Doch wer diese Massstäbe an den Schweizer Arbeitsmarkt anlegt, verpasst oft eine grossartige Karrierechance.
In der Schweiz ist die Temporärarbeit (auch Zeitarbeit oder Personalverleih genannt) strengstens reguliert. Das Sicherheitsnetz, das hier gespannt wurde, ist europaweit einzigartig. Im Zentrum dieses Netzes steht der GAV Personalverleih (Gesamtarbeitsvertrag). Er macht Temporärarbeit nicht nur sicher, sondern bietet finanzielle Vorteile für Ihre Weiterbildung, die Sie in vielen Festanstellungen vergeblich suchen.
Was ist der GAV Personalverleih?
Der GAV Personalverleih ist ein allgemeinverbindlicher Vertrag zwischen den Arbeitgeberverbänden (swissstaffing) und den Gewerkschaften (Unia, Syna etc.). Allgemeinverbindlich bedeutet: Jedes Personalvermittlungsbüro in der Schweiz, das Personal verleiht, muss sich an diese Regeln halten.
Bei der Temporärarbeit gibt es immer ein Dreiecksverhältnis:
- Sie (der Arbeitnehmer)
- Das Temporärbüro (Ihr rechtlicher Arbeitgeber)
- Der Einsatzbetrieb (die Firma, bei der Sie effektiv arbeiten)
Der GAV sorgt dafür, dass Sie in diesem Dreieck nicht zwischen die Fronten geraten. Er definiert absolute Untergrenzen für Löhne, regelt die Lohnfortzahlung bei Krankheit und schützt Ihre Pensionskassengelder.
Ihre Rechte: Lohn, Ferien und Krankheit
Viele Temporärkräfte sind beim ersten Lohnzettel verwirrt, weil der Stundenlohn oft höher ist als bei Festangestellten. Das hat einen einfachen rechtlichen Grund:
Der Inklusiv-Stundenlohn: Als Temporärkraft im Stundenlohn müssen Ihre Ferien, die Feiertage und der 13. Monatslohn direkt auf den Grundlohn aufgeschlagen werden. Das bedeutet: Sie erhalten beispielsweise 10,64 % (für 5 Wochen Ferien) und 8,33 % (für den 13. Lohn) mit jeder gearbeiteten Stunde ausbezahlt. Sie haben dadurch mehr Geld auf dem Konto, müssen dieses aber für Ihre tatsächlichen Ferienwochen selbst zurücklegen.
Mindestlöhne: Der GAV Personalverleih kennt fixe Mindestlöhne, die je nach Region und Qualifikation (Ungelernt, EFZ, branchenspezifisch) abgestuft sind. Lohndumping ist somit gesetzlich verboten. Gibt es im Einsatzbetrieb bereits einen eigenen GAV (z.B. auf dem Bau), gilt für Sie der Lohn des Einsatzbetriebes, falls dieser vorteilhafter ist (Gleichbehandlungsprinzip).
Krankheit und Unfall: Die Angst, bei Krankheit sofort auf der Strasse zu stehen und kein Geld zu bekommen, ist unbegründet. Sie sind ab dem ersten Arbeitstag obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle (SUVA/UVG) versichert. Ebenso greift die Krankentaggeldversicherung (KTG), die bei längerer Krankheit 80 % Ihres Lohnes abdeckt (wobei es je nach Einsatzdauer kleine Wartefristen geben kann).
Das Highlight: "temptraining" – Ihr Weiterbildungsfonds
Der wohl grösste, aber oft übersehene Vorteil der Temporärarbeit in der Schweiz ist der Weiterbildungsfonds temptraining.
Da Temporärbüros oft nicht die gleichen internen Schulungen anbieten können wie ein Grosskonzern, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen winzigen Prozentsatz des Lohns in einen nationalen Fonds ein. Daraus entsteht Ihr persönliches Weiterbildungsbudget.
Wie funktioniert temptraining? Wenn Sie dem GAV Personalverleih unterstehen, erarbeiten Sie sich mit Ihren Einsatzstunden echtes Geld für Ihre Weiterbildung:
- Bereits ab 88 geleisteten Arbeitsstunden haben Sie Anspruch auf Weiterbildungskosten bis zu CHF 500.–.
- Wer länger arbeitet, kann den Maximalbetrag von unglaublichen CHF 5'000.– für Kurse sowie bis zu CHF 2'250.– für den Lohnausfall (während Sie im Kurs sitzen) beantragen.
Was wird bezahlt? Fast alles, was Sie im Arbeitsmarkt weiterbringt! Das kann der Staplerführerschein sein, ein Sprachkurs (z.B. Deutsch B2 für die SRK-Anerkennung), ein Schweisserkurs, ein IT-Bootcamp oder sogar eine Management-Weiterbildung. Wichtig ist nur: Sie müssen das Gesuch bei temptraining einreichen, bevor der Kurs beginnt.
Kündigungsfristen: Flexibilität auf beiden Seiten
Temporärarbeit bedeutet Flexibilität. Das spiegelt sich in den Kündigungsfristen wider. In den ersten drei Monaten des Einsatzes (Probezeit) beträgt die Kündigungsfrist oft nur zwei Arbeitstage. Das kann Unsicherheit bedeuten, bietet Ihnen aber auch die Möglichkeit, einen Einsatz sofort zu beenden, wenn das Arbeitsklima oder die Aufgaben nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Je länger Sie im gleichen Betrieb arbeiten, desto länger werden auch Ihre Kündigungsfristen (bis zu einem Monat und mehr).
Fazit: Sprungbrett statt Sackgasse
Die Temporärarbeit in der Schweiz ist eine moderne, rechtlich hervorragend abgesicherte Arbeitsform. Sie eignet sich perfekt für Berufseinsteiger, Quereinsteiger, Grenzgänger oder Fachkräfte, die verschiedene Firmenkulturen kennenlernen möchten, bevor sie sich fest binden ("Try & Hire"). Wenn Sie Ihre Rechte kennen und den Weiterbildungsfonds schlau nutzen, ist die Temporärarbeit nicht einfach nur ein Job, sondern ein echtes Karrieresprungbrett.