
Die Schweiz ist stolz auf ihre liberale Arbeitsmarktordnung. Einen landesweiten, gesetzlich verankerten Mindestlohn gibt es nicht. Stattdessen setzt man traditionell auf die Sozialpartnerschaft und Gesamtarbeitsverträge (GAV). Doch an den Grenzen der Schweiz weht ein anderer Wind. Einige Kantone haben in den letzten Jahren per Volksabstimmung eigene gesetzliche Mindestlöhne eingeführt – allen voran Genf und das Tessin.
Für Handwerksbetriebe, die über Kantonsgrenzen hinweg Aufträge annehmen, und für Handwerker, die in diesen Regionen arbeiten, entsteht dadurch oft ein juristischer und buchhalterischer Dschungel. Was gilt 2026 auf der Baustelle? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Genf: Der höchste Mindestlohn der Welt
Der Kanton Genf ist bekannt für seine extrem hohen Lebenshaltungskosten. Um "Working Poor" (Menschen, die trotz Vollzeitjob in Armut leben) zu verhindern, hat die Genfer Bevölkerung einen branchenübergreifenden Mindestlohn eingeführt, der jährlich an die Teuerung angepasst wird.
Der Stand für 2026: Am 1. Januar 2026 wurde der Mindestlohn in Genf auf CHF 24.59 pro Stunde indexiert.
Bei einer typischen 40-Stunden-Woche entspricht dies einem Bruttomonatslohn von über CHF 4'260.–.
Für Fachkräfte im Handwerk (z. B. Elektriker oder Maurer mit EFZ) ist dieser Betrag oft nicht relevant, da ihre Qualifikation ohnehin höhere Marktlöhne rechtfertigt. Hochrelevant ist dieser Betrag jedoch für Bauhilfsarbeiter, ungelernte Reinigungskräfte auf der Baustelle oder temporäre Hilfskräfte ohne eidgenössisches Diplom. Hier darf der Stundenlohn von CHF 24.59 unter keinen Umständen unterschritten werden.
Das Tessin: Schutz vor dem Grenzgänger-Druck
Im Kanton Tessin ist die Ausgangslage eine völlig andere. Täglich pendeln zehntausende "Frontalieri" (Grenzgänger) aus Norditalien in die Südschweiz. Die deutlich tieferen Lebenshaltungskosten in Italien setzen die Tessiner Löhne enorm unter Druck. Um ein systematisches Lohndumping zu verhindern, hat das Tessin einen differenzierten Mindestlohn eingeführt.
Der Stand für 2026: Im Tessin liegt der gesetzliche Mindestlohn deutlich unter dem Genfer Niveau und bewegt sich – je nach Wirtschaftsbranche – in einem Band von rund CHF 19.50 bis über CHF 20.25 pro Stunde.
Das System ist schrittweise aufgebaut und berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der verschiedenen Sektoren, um den Werkplatz nicht zu gefährden.
Das grosse Rätsel: Kantonaler Mindestlohn vs. GAV
Hier wird es für das Handwerk knifflig. In den meisten Bauberufen (Maler, Maurer, Schreiner, Gebäudetechnik) gibt es nationale oder kantonale Gesamtarbeitsverträge (GAV), die vom Bundesrat allgemeinverbindlich (AVE) erklärt wurden. Diese GAVs haben ihre eigenen Mindestlohntabellen. Wer hat nun Vorrang: Das Gesetz in Genf/Tessin oder der GAV?
Die Regel für 2026 ist im Kern simpel: Das Günstigkeitsprinzip entscheidet. Es gilt immer der Lohn, der für den Arbeitnehmer besser (also höher) ist.
Das hat in der Praxis folgende Auswirkungen:
- Gelernte Fachkräfte: Der GAV-Mindestlohn für einen gelernten Schreiner oder Zimmermann EFZ liegt in der ganzen Schweiz weit über dem kantonalen Mindestlohn von Genf oder dem Tessin. Hier greifen also immer die Vorgaben des GAV.
- Ungelernte Hilfskräfte in Genf: Wenn ein nationaler GAV für ungelernte Hilfsarbeiter beispielsweise einen Lohn von CHF 22.00 vorschreibt, der Kanton Genf aber CHF 24.59 verlangt, muss der Betrieb in Genf zwingend die CHF 24.59 zahlen. Das kantonale Gesetz "übersteuert" in diesem Fall den GAV nach oben.
- Firmen von ausserhalb: Wenn ein Handwerksbetrieb aus dem Kanton Bern einen Auftrag in Genf annimmt und seine Mitarbeiter dorthin schickt, muss er zwingend prüfen, ob die Löhne seiner Hilfskräfte den Genfer Mindestlohn erfüllen. Bei Kontrollen drohen sonst empfindliche Bussen.
Fazit: Wer rechnet, ist auf der sicheren Seite
Die Einführung kantonaler Mindestlöhne hat das Schweizer Lohnsystem komplexer gemacht. Als Handwerker in Genf oder dem Tessin sollten Sie insbesondere am Anfang Ihrer Karriere oder als Quereinsteiger ohne Diplom Ihre Lohnabrechnung genau prüfen.
Für Arbeitgeber bedeutet es: Ein Standard-Vertrag aus der Deutschschweiz funktioniert in Genf oder dem Tessin nicht blindlings. Prüfen Sie 2026 bei jedem kantonsübergreifenden Projekt, ob Ihre Lohnkalkulation im untersten Segment mit den lokalen Gesetzen Schritt hält.