Hitze auf der Baustelle: Ab wie viel Grad gibt es in der Schweiz 2026 "hitzefrei" (SUVA-Regeln)?

Bau Publiziert Juli 22
Hitze auf der Baustelle: Ab wie viel Grad gibt es in der Schweiz 2026

Wenn im Hochsommer das Thermometer über 30 Grad klettert, stellt sich für viele Arbeitnehmende auf dem Bau dieselbe Frage: Ab wann darf man bei dieser Hitze eigentlich nach Hause? In den Schulen und Büros wird gerne von "hitzefrei" gesprochen, doch auf der Baustelle sieht die Realität anders aus. Wir klären, was in der Schweiz 2026 wirklich gilt, welche SUVA-Regeln greifen und ab welcher Temperatur der Schutz der Gesundheit zur Chefsache wird.

Die ehrliche Antwort: In der Schweiz gibt es kein gesetzliches "hitzefrei"

Vorweg die klare und vielleicht ernüchternde Antwort auf die Titelfrage: In der Schweiz existiert kein gesetzlich verankertes "hitzefrei" – weder für Schulen noch für Büros und schon gar nicht für Baustellen. Bauarbeiter müssen also grundsätzlich auch bei grosser Hitze arbeiten. Ein Anrecht auf einen freien Tag, nur weil die Sonne brennt, gibt es nicht.

Das heisst allerdings nicht, dass Arbeitnehmende der Hitze schutzlos ausgeliefert sind. Der Arbeitgeber trägt eine gesetzliche Fürsorgepflicht. Nach dem Arbeitsgesetz (ArG) und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV) ist die Firma verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Das bedeutet: Schutzmassnahmen müssen im Voraus geplant und rechtzeitig umgesetzt werden – nicht erst dann, wenn der erste Kollege mit einem Hitzschlag zusammenbricht. Hitze ist also kein Grund zum Heimgehen, aber sehr wohl ein Grund für konkrete Vorkehrungen.

Ab 30 Grad Hitzetag, ab 33 Grad wird es ernst: die SUVA-Schwellen

Auch wenn es kein "hitzefrei" gibt, arbeitet die Schweiz mit klaren Richtwerten. Ab 30 Grad spricht man von einem sogenannten "Hitzetag". Ab dieser Temperatur rücken die Schutzmassnahmen der SUVA in den Mittelpunkt, denn die Belastung für den Körper steigt spürbar.

Der entscheidende Wert steht in der SUVA-Checkliste "Arbeiten im Freien bei Sonne und Hitze" (Nr. 67135). Sie enthält einen abgestuften Massnahmenplan. Der wichtigste Richtwert für Baustellen ist die Marke von 33 Grad. Ab dieser Temperatur empfiehlt die SUVA:

  • jede Stunde eine Pause von rund 15 Minuten an einem kühlen, schattigen Ort einzulegen;
  • schwere Arbeiten auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren;
  • möglichst im Schatten zu arbeiten.

Als Faustregel gilt daher: Die 33-Grad-Schwelle ist der wichtigste Wert für den Bau. Sie kommt dem Gedanken von "hitzefrei" am nächsten, ohne dass daraus ein Recht auf einen freien Tag entsteht. Reichen die Massnahmen nicht mehr aus, um sicher zu arbeiten, muss die Baustelle konsequent geschlossen werden. Sicherheit geht in diesem Fall klar vor Termindruck.

Das Tessin als Sonderfall

Ein besonderes Modell kennt der Kanton Tessin, wo die Sommer regelmässig zu den heissesten der Schweiz gehören. Dort gilt eine eigene Regelung: Gibt MeteoSchweiz an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Hitze-Warnstufe 3 heraus, müssen die Strassenbauarbeiten jeweils ab 13 Uhr eingestellt werden.

Zusätzlich erlässt der Kantonsarzt eine Hitzewarnung, sobald die durchschnittliche Tag- und Nacht-Temperatur an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Marke von 25 Grad übersteigt. Das Tessin zeigt damit, dass regionale Lösungen möglich sind. Ob solche Modelle künftig auch in anderen Kantonen Schule machen, ist offen – Diskussionen darüber gibt es genug.

Praktische Tipps für Arbeitnehmende auf der Baustelle

Sie können selbst viel dazu beitragen, gut und gesund durch die heissen Tage zu kommen. Diese Massnahmen haben sich in der Praxis bewährt:

  • Trinken Sie ausreichend: Wasser ist Ihr wichtigster Begleiter. Trinken Sie regelmässig und bevor der Durst überhaupt einsetzt.
  • Schützen Sie Ihre Haut: Sonnencreme mit hohem Schutzfaktor gehört an heissen Tagen genauso zur Ausrüstung wie der Helm.
  • Bedecken Sie den Kopf: Eine Kopfbedeckung oder ein Helm mit Nackenschutz beugt Sonnenstich und Überhitzung vor.
  • Setzen Sie auf leichte Arbeitskleidung: Atmungsaktive, luftige Kleidung hilft dem Körper beim Kühlen.
  • Nutzen Sie den Schatten: Legen Sie Ihre Pausen konsequent an einem kühlen, beschatteten Ort ein und gönnen Sie sich zwischendurch ein kaltes Tuch im Nacken.
  • Hören Sie auf Ihren Körper: Schwindel, Kopfschmerzen oder Übelkeit sind Warnsignale. Melden Sie sich rechtzeitig beim Vorgesetzten, bevor es gefährlich wird.

Was Arbeitgeber jetzt umsetzen müssen

Für Firmen ist der Hitzeschutz keine freiwillige Geste, sondern Teil der gesetzlichen Fürsorgepflicht. Die Sonnenschutzmassnahmen gelten grundsätzlich von April bis September. Wer als Arbeitgeber vorausschauend plant, schützt nicht nur die Gesundheit seiner Leute, sondern hält auch die Produktivität hoch. Diese Punkte gehören auf jede Baustelle:

  • Arbeitszeiten anpassen: Verlegen Sie schwere Arbeiten in die kühleren Morgenstunden. Der Schweizerische Baumeisterverband befürwortet einen früheren Arbeitsbeginn, etwa um 6 Uhr.
  • Pausen und Rhythmus steuern: Ab 33 Grad die stündliche Viertelstunde im Schatten einhalten und den Arbeitsrhythmus der Hitze anpassen.
  • Infrastruktur bereitstellen: Beschattete Pausen- und Arbeitsplätze, kühle Getränke sowie Abkühlmöglichkeiten wie kalte Tücher gehören organisiert.
  • Ausrüstung stellen: Sonnencreme, geeignete Kopfbedeckung und ausreichend Trinkwasser sollten jederzeit verfügbar sein.
  • Notfallplan kennen: Alle Mitarbeitenden sollten wissen, wie sie bei Anzeichen eines Hitzschlags reagieren.

Die SUVA-Checkliste Nr. 67135 ist dabei ein hilfreiches Werkzeug, um nichts zu vergessen und die Massnahmen sauber zu dokumentieren.

Der Blick nach vorne: Kommt das "hitzefrei" doch noch?

Die Debatte ist in vollem Gange. Gewerkschaften wie die Unia fordern ein generelles "hitzefrei" für Bauarbeiter, um die Beschäftigten bei Extremtemperaturen besser zu schützen. Der Baumeisterverband setzt demgegenüber eher auf angepasste, frühere Arbeitszeiten statt auf einen kompletten Arbeitsstopp. Mit Blick auf die zunehmend heissen Sommer dürfte dieses Thema die Branche in den kommenden Jahren weiter beschäftigen.

Für 2026 bleibt es jedoch dabei: Ein Recht auf "hitzefrei" gibt es in der Schweiz nicht. Der wichtigste Wert für die Baustelle ist und bleibt die 33-Grad-Schwelle, ab der die stärksten SUVA-Schutzmassnahmen greifen. Wer diese Regeln kennt und konsequent umsetzt, arbeitet auch bei Hitze sicherer.

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